News

Gemeinsame Erklärung zur Windenergie in NRW

Nordrhein-Westfalen ist Energieland Nr. 1. Damit das so bleibt, fordern wir die neue Landesregierung dazu auf, die Bedeutung Erneuerbarer Energien für NRW anzuerkennen.

Vor allem Windenergieanlagen sind das Rückgrat der Energiewende. Ihr Ausbau muss weitergehen. Sie produzieren ebenso günstigen wie umweltfreundlichen Strom und sind Garant für eine nachhaltige  ertschöpfung im Energiesektor. Die Windindustrie sichert tausende Arbeitsplätze und eine vielfach von Bürgern getragene Energieversorgung. Davon profitieren insbesondere ländliche Regionen in NRW.


Angesichts dieser vielfältigen Vorteile ist es nicht verwunderlich, dass sich der Windenergieausbau in NRW positiv entwickelt hat. Mit rund 220 zugebauten Anlagen und einem Investitionsvolumen von weit über einer Milliarde Euro war die Windenergie im Jahr 2016 Hauptträger neuer Kraftwerksinvestitionen. Für das laufende und das nächste Jahr ist ebenfalls mit der Realisierung bereits genehmigter Projekte im Wert von je einer Milliarde Euro zu rechnen. Neben dieser positiven Ausbauentwicklung vor Ort steht die Windenergiebranche in NRW zugleich für ein starkes national und international anerkanntes Cluster der Zulieferindustrie.


Diese positiven Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen gilt es nun fortzuführen. Ansonsten ist nicht nur die Zukunft einer ganzen Branche mit rund 18.500 Beschäftigten gefährdet, sondern auch das gesamte Großprojekt Energiewende. Hierfür braucht es auf Landesebene vor allem langfristig verlässliche Rahmenbedingungen. Denn die technischen Herausforderungen und ökonomischen Chancen der gesellschaftlich breit getragenen Energiewende können von Industrie und Wirtschaft nur auf einer gesicherten Handlungsgrundlage gemeinsam gemeistert und genutzt werden.


Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages von CDU und FDP wurde jedoch deutlich, dass die rechtlichen Grundlagen für die Windenergie nach der Regierungsbildung abrupt und extrem verändert werden sollen. So sollen die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen durch pauschale Abstandsvorgaben von 1.500 Metern zu allgemeinen und reinen Wohngebieten und ein weitreichendes Waldverbot angepasst werden. Das hätte einen massiven Einbruch des Windenergieausbaus ab dem Jahr 2019 zur Folge. Die Nichtbezuschlagung für NRW-Projekte in der zweiten Ausschreibungsrunde für die Windenergie an Land zeigt, dass der Wettbewerb bundesweit ohnehin schon sehr hart ist. Nordrhein-Westfalen würde bei der Umsetzung der Energiewende weit zurückfallen, wenn die Windenergie in NRW noch zusätzlich benachteiligt wird. Zudem würden zahlreiche Arbeitsplätze in der Branche gefährdet, jahrelange Vorinvestitionen in geplante Projekte sowie bereits ausgegebene Steuermittel für kommunale Planungen vernichtet. Ein Strukturbruch anstelle eines möglichst steten Ausbaupfades wäre die Folge. Da NRW für ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich ist, würde das Bundesland zudem seinen wichtigen Beitrag zur Energiewende und damit zur Erreichung der CO2-Minderungsziele aufgeben.


Gemeinsam fordern die unterzeichnenden Unternehmen daher die Landesregierung auf,


1. die Windenergie als eine zentrale Säule der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele in NRW und Deutschland anzuerkennen und ihren weiteren Ausbau in NRW zu fördern.


2. die aktuell geplante Abstandsregelung von 1.500 Metern zu überdenken und – wenn überhaupt – deutlich maßvollere Abstandsvorgaben zu erlassen, die weiterhin einen nennenswerten Ausbau der Windenergie, auch vor dem Hintergrund der Ausschreibungen, ermöglichen. Im Sinne der Rechtssicherheit sollten jegliche Abstandsvorgaben allenfalls als planungsrechtliche Empfehlung im Windenergieerlass oder als Grundsatz im Landesentwicklungsplan festgehalten werden. Damit würde eine Regelung getroffen, die gleichermaßen den Kommunen ihre Planungshoheit belässt, der dichten Siedlungsstruktur NRWs gerecht wird und der Windenergie weiterhin eine substanzielle Ausbauperspektive im Land eröffnet.


3. ebenfalls im Sinne der kommunalen Planungshoheit, die Inanspruchnahme von ökologisch weniger  edeutsamen Waldflächen (z.B. Nadelholzmonokulturen) weiterhin zu ermöglichen, sodass die Kommunen eine echte Abwägungsentscheidung zwischen (möglicherweise schlechter geeigneten) Offenlandflächen und Waldflächen treffen können. So sollten die Kommunen Flächen in weniger wertvollen Wäldern ausweisenkönnen, wenn sie keine entsprechenden Offenlandpotenziale haben.


4. ungeachtet der letztlich vereinbarten Bestimmungen entsprechende Übergangsregelungen zu setzen, die im Sinne eines angemessenen Investitions- und Vertrauensschutzes den Verlust von bereits zur Planung von Windenergieprojekten verwendeten Mitteln (u.a. auch öffentliche Gelder für Flächennutzungspläne und durchgeführte artenschutzrechtliche Gutachten auf kommunaler Ebene) weitestgehend ausschließen. So sollten bestehende und solche Bauleitpläne, für die bereits ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden ist, auch dann Bestand haben bzw. fertig gestellt werden können, wenn sie die neuen Vorgaben zu Abständen und zur Nutzung von Waldflächen nicht einhalten.


5. die baurechtliche Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich zu erhalten. Eine Aufhebung der Privilegierung – im Gegensatz zu allen anderen fossilen wie regenerativen Energieträgern – würde zu einem breiten Ausbaustopp für die Windenergie führen.


6. den Erhalt des Einspeisevorrangs für Erneuerbare Energien aufrecht zu erhalten, so lange es an fairen Marktbedingungen fehlt, die die externen Kosten umweltschädlicher Energieträger angemessen berücksichtigen.


Alphabetische Auflistung der unterzeichnenden Unternehmen:


 A. Frauenrath Bauunternehmen GmbH
 ABO Wind AG
 adWind GmbH
 ARNECKE SIBETH Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
 Arning Bauunternehmung GmbH
 Asselner Windkraft GmbH & Co. KG
 B&W Energy GmbH & Co. KG
 BBB Umwelttechnik GmbH
 BBWind Projektberatungsgesellschaft mbH
 BMR energy solutions GmbH
 Bürgerenergie A 31 Hohe Mark Projekt GmbH & Co. KG
 BürgerWIND Westfalen eG
 Die Energielandwerker eG
 EnBW Energie Baden-Württemberg AG
 ENERCON GmbH
 Energiedienstleistungen Bals GmbH
 Energiegesellschaft Erftstadt mbH
 Energiekontor AG
 ENERTRAG AG
 Engemann & Partner Rechtsanwälte mbB
 EWV Bürgerenergie eG
 FGH Zertifizierungsgesellschaft mbH
 Franz Bracht Kran - Vermietung GmbH
 GE Wind Energy GmbH
 Juwi AG
 KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH
 KTR Systems GmbH
 Lackmann Phymetric GmbH
 melius-energie GmbH
 NATURSTROM AG
 NET - Service GmbH & Co. KG
 NLF Bürgerwind GmbH
 Nordex Energy GmbH
 NOTUS energy West GmbH & Co. KG
 OSTWIND AG
 Planungsgemeinschaft Hassel GmbH
 PNE WIND AG
 PROKON Regenerative Energien eG
 Prowind GmbH
 psm Nature Power Service & Management GmbH & Co. KG
 REA GmbH
 reko Windenergie-Analysen GmbH
 Rheda-Wiedenbrücker - Energiegenossenschaft eG
 RothaarWind GmbH & Co KG
 SENVION Deutschland GmbH
 SL NaturEnergie GmbH
 STAWAG Energie GmbH
 Steinbock Energie GmbH & Co. KG
 Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
 UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG
 Ventur GmbH
 Vestas Deutschland GmbH
 VSB Neue Energien Deutschland GmbH
 Weidbusch GmbH & Co. KG
 WestfalenWIND GmbH
 WestfalenWIND Strom GmbH
 wind.bau GmbH & Co. KG
 Windpark Hollich GmbH & Co. KG
 windtest grevenbroich gmbH
 wpd onshore GmbH & Co. KG
 3C Ciro Capricano consulting


Zurück